Facharztpraxis für Neurologie und Verkehrsmedizinische Begutachtung

 Dr. med. Mark M. Mielczarek

Papenstieg 8, 38100 Braunschweig
Tel.: 0531 - 61 49 69 84
Fax: 0531 - 61 49 69 85

Sprechzeiten nach Terminvereinbarung
Mo. / Di. / Do.   08:00 - 15:00 Uhr
Mi. / Fr.   08:00 - 13:00 Uhr


Verkehrsmedizinische Begutachtung

Ergeben sich Anhaltspunkte für funktionsrelevante Einschränkungen der körperlichen bzw. geistigen Leistungsfähigkeit mit resultierenden Bedenken hinsichtlich der Kraftfahreignung, kann seitens der Fahrerlaubnisbehörde die Durchführung einer verkehrsmedizinischen Begutachtung angeordnet werden. Die Erstellung eines verkehrsmedizinischen Gutachtens kann andererseits auch während ambulanter Facharztbehandlung, in Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthalts bzw.  bei anschließender Rehabilitation aufgrund eines ärztlich ausgesprochenen Fahrverbots erforderlich werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer prophylaktischen gutachterlichen Überprüfung der Kraftfahreignung aufgrund eigener Sicherheitserwägungen im Hinblick auf die gesetzliche Vorsorgepflicht gemäß der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).


Als relevante Erkrankungen aus dem neurologischen Fachgebiet beispielhaft zu nennen wären: Kreislaufabhängige Störungen der Hirntätigkeit (Schlaganfälle und resultierende Ausfallerscheinungen), Epilepsien und Synkopen, Erkrankungen des Rückenmarks (Querschnittslähmung) und der neuromuskulären Peripherie (Polyneuropathie, Muskeldystrophie, Myasthenie), Hirntumoren und Metastasen, Zustände nach Hirnverletzungen und Hirnoperationen, angeborene bzw. erworbene Hirnschädigungen, Morbus Parkinson und andere extrapyramidal-motorische Erkrankungen einschließlich zerebelläre Syndrome, Schwindelbeschwerden und Störungen des Gleichgewichtssinnes, Demenzprozesse und organisch bedingte Persönlichkeitsveränderungen. Diese Aufzählung ist nicht abschließend, da vielfältige Erkrankungen zur nachhaltigen klinischen Beeinträchtigung der Funktion des zentralen und peripheren Nervensystems, der neuromuskulären Überleitung und der Muskulatur führen können.

Dr. med. Mark M. Mielczarek ist tätig als Facharzt für Neurologie und verfügt über die verkehrsmedizinische Qualifikation gemäß § 11 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nach zusätzlicher Weiterbildung bescheinigt durch die Ärztekammer Niedersachsen. In unserer Facharztpraxis werden nach Durchführung neuropsychologischer, psychopathologischer, somatischer neurologischer und apparativer Untersuchungen verkehrsmedizinische Gutachten gemäß den jeweils aktuell gültigen Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der Bundesanstalt für Straßenwesen erstellt.

Bei angestrebter verkehrsmedizinischer Begutachtung im neurologischen Fachgebiet wird im Falle behördlicher Anordnung das Anschreiben der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zwingend benötigt, darüber hinaus wären sämtliche aussagefähigen Vorbefunde aus ambulanter Facharztbehandlung und stationärer Krankenhaus- und Rehabilitationsbehandlung vorzulegen. Die Kosten der verkehrsmedizinischen Begutachtung und Gutachtenerstellung werden durch den Auftraggeber privat getragen.