Facharztpraxis für Neurologie und Verkehrsmedizinische Begutachtung

 Dr. med. Mark M. Mielczarek

Papenstieg 8, 38100 Braunschweig
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Fax: 0531 - 61 49 69 85

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Elektroenzephalographie (EEG)


Die Elektroenzephalographie stellt ein schmerzfreies Verfahren zur Erfassung und Auswertung bioelektrischer Hirnaktivität dar. Sie wird eingesetzt in der Akut- und Verlaufsdiagnostik epileptischer Anfallserkrankungen und bei umschriebenen bzw. diffusen Hirnschädigungen. Anwendungsbeispiele sind strukturelle Veränderungen des Hirngewebes nach Schädel-Hirn-Trauma, bei entzündlichen bzw. tumorösen Prozessen und im Zusammenhang mit Durchblutungsstörungen bzw. Blutungen des Hirngewebes. Andererseits sind mit dem Untersuchungsverfahren auch Auswirkungen stoffwechselbedingter Beeinträchtigungen, medikamentöser Nebenwirkungen und anderweitiger Vergiftungserscheinungen beurteilbar.

Während der Untersuchung werden mittels standardisiert (10-20-System) aufgesetzter Kopfhautelektroden die raschen Veränderungen synaptischer Membranpotentiale der miteinander kommunizierenden Nervenzellverbände an multiplen Ableitungsstellen ermittelt, verstärkt und aufgezeichnet. Zur Sicherstellung ausreichender elektrischer Hautleitfähigkeit müssen die unter einer EEG-Haube angebrachten Oberflächenelektroden zuvor mit einer salzhaltigen Kontaktlösung benetzt werden. Weiterhin verwendet werden Ohrelektroden, EKG-Klammerelektroden im Unterarmbereich und eine Erdungselektrode.

Das Verfahren ermöglicht eine Beurteilung der Hirnaktivität im Hinblick auf Art und Ausprägung der bioelektrischen Grundaktivität einschließlich der Beschreibung eventueller Schlafstadien. Weiterhin beurteilbar sind Reaktionen auf äußere Reize (Blockierung des Grundrhythmus beim Augenöffnen durch Lichteinfall), das Vorliegen eventueller Allgemeinveränderungen (generalisierte Verlangsamung der Hirnaktivität bzw. gruppierte Rhythmusstörungen) bzw. umschriebener Herdbefunde (lokalisierte Reduktion der Ausprägung bzw. Frequenz im Vergleich zu übrigen Hirnarealen), das Auftreten epilepsietypischer Potentiale bzw. anderweitiger krankheitswertiger Potentialverläufe.

Begleitend wird eine EKG-Ableitung durchgeführt, um teilweise unvermeidbare biologische Artefakte durch in die EEG-Ableitung eingestreute elektrische Herzaktivität identifizieren zu können und diese nicht als krankheitswertige EEG-Auffälligkeit zu verkennen. Weiterhin besteht die Notwendigkeit einer Abgrenzung der hirneigenen Potenzialschwankungen von Bewegungsartefakten der Augen und des Kopfes, bei unzureichender Entspannung der Muskulatur, durchs Schwitzen bzw. eventuelle Elektrodenartefakte.

Neben der mindestens zwanzigminütigen Standardableitung kann die EEG-Diagnostik bei spezifischen Fragestellungen auch unter Verwendung zusätzlicher Provokationsverfahren durchgeführt werden. Hierzu gehören Hyperventilation, Photostimulation mittels Blitzlicht und Schlafentzug mit anschließender EEG-Ableitung im wachen und schlafenden Zustand. Besagte Provokationsverfahren können beim klinischen Verdacht auf ein epileptisches Anfallsleiden aber fehlenden krankheitswertigen Befundauffälligkeiten in der routinemäßigen EEG-Ableitung zum Nachweis einer erhöhten cerebralen Anfallsbereitschaft beitragen. Bei bereits während der Standardableitung festzustellender bioelektrischer Hirnaktivitätsstörung würden hingegen zur Vermeidung einer Anfallsauslösung keine zusätzlichen Provokationsverfahren durchgeführt werden.